Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Melden Sie sich bei uns. Wir führen ein Register über verlorene und gefundene Gegenstände. Wenn Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben wurde, erhalten Sie diesen wieder zurück.
Hinweis zum Finderlohn: Finderinnen und Finder haben laut Gesetz Anrecht auf einen Finderlohn. Als Richtwert gilt 10% des Werts des Fundgegenstands.

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