Mitwirkungsformular zum Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkkörpern
15.06.2026
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung dazu ein, am Mitwirkungsverfahren für das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern bis spätestens 31.07.2026 teilzunehmen.
Regelung zum Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkkörpern
Mitwirkungsformular
Ausgangslage
Bereits in früheren Jahren sind Reklamationen – meist in mündlicher Form – betreffend der «Knallerei» anlässlich der Bundesfeier, dem Jahreswechsel oder aufgrund privater Feiern an die Gemeinde getragen worden. Im Anschluss an den Jahreswechsel 2025/26 sind wiederum Reklamationen eingegangen.
Verschiedene Reklamationen und eine generell spürbar ablehnende Haltung gegenüber Feuerwerken und Feuerwerkskörpern hat den Gemeinderat bewogen, sich dieser Thematik anzunehmen.
Es soll ein Reglement geschaffen werden, welches im Grundsatz das Abbrennen von Feuerwerk- und Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen verbietet und Ausnahmen verbindlich regelt.
Die Regelung soll eine Balance zwischen den Bedürfnissen für das Abbrennen von Pyrotechnik und dem Ruhebedürfnis, der Sicherheit und von Umweltschutzgedanken (Luft, Boden, Gewässer) schaffen.
Ausnahmen vom Verbot sollen traditionelle und öffentliche Feierlichkeiten sein. Ebenso soll im privaten Bereich das Abbrennen von nicht fliegenden und nicht knallenden oder heulenden Feuerwerkskörpern erlaubt sein.
Die Ausnahmen gelten immer unter Vorbehalt von übergeordneten Regelungen (z.B. Feuerverbot auf-grund von Waldbrandgefahr).
Der Gemeinderat soll zudem die Kompetenz erhalten, Ausnahmen in einer Verordnung zu präzisieren, falls er dies für angebracht und notwendig hält.
Widerhandlung gegen das Reglement sollen mit Busse geahndet werden können.
Mit diesen Eckwerten wird eine Mitwirkung bis zum 31.07.2026 gestartet. Nach Auswertung der Eingaben soll ein Reglement erarbeitet und der Gemeindeversammlung vom 30.11.2026 zum Beschluss unterbreitet werden.
Bitte beantworten Sie die Fragen auf der Rückseite dieses Blattes und / oder formulieren Sie Ihre konkre-ten Anliegen. Senden Sie die Mitwirkungseingabe bis spätestens am 31.07.2026
per Mail an:gmndwngn--ch oder
per Post an: Einwohnergemeinde Wangen a/A, Städtli 4, 3380 Wangen a/A
oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus, Städtli 4, 3380 Wangen a/A
