Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
04.08.2026
Bewilligungspflicht
Es wird um Kenntnisnahme gebeten, dass
- jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bewilligungspflichtig ist. Dies gilt auch für kurzfristige Entnahmen mit mobilen Geräten. Die Wasserentnahmen aus dem Oeschbach bedürfen überdies der Zustimmung der kantonalen Fachstelle.
- jede Wasserentnahme mit festen Geräten einer Konzession des Kantons bedürfen.
Haben Sie vielen Dank für das Beachten dieser Vorgaben und das Unterlassen der Wasserentnahmen ohne entsprechende Bewilligungen.
Bauverwaltung Wangen a/Aare
Merkblatt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bei Trockenheit
