Salzhaus und Kirche

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

04.08.2026

Bewilligungspflicht

Es wird um Kenntnisnahme gebeten, dass

  1. jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bewilligungspflichtig ist. Dies gilt auch für kurzfristige Entnahmen mit mobilen Geräten. Die Wasserentnahmen aus dem Oeschbach bedürfen überdies der Zustimmung der kantonalen Fachstelle.
  2. jede Wasserentnahme mit festen Geräten einer Konzession des Kantons bedürfen.


Haben Sie vielen Dank für das Beachten dieser Vorgaben und das Unterlassen der Wasserentnahmen ohne entsprechende Bewilligungen.

Bauverwaltung Wangen a/Aare

Merkblatt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bei Trockenheit

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