Hundehaltung

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter und die Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt.

Die Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 75.00. Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1.  August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden.

Ausgenommen von der Hundetaxe sind gemäss kantonalem Hundegesetz, Art. 13 Abs. 3:

  • Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
  • Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend im Tierheim befinden
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist (ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen)
Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wangen an der Aare, Art. 45a Abs. 4, entscheidet der Gemeinderat auf Gesuch hin über allfällige Ausnahmen zu Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.

Die Hunde können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abmelden.

Für die Anmeldung benötigen wir zwingend die Chip-Nummer.

Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf des Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern.

https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen/hunde-im-kanton-bern.html
Finanzverwaltung

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