Die Gemeindeversammlung bildet das höchste Organ der Einwohnergemeinde Walliswil bei Niederbipp (Legislative).
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2-mal jährlich zu einer Versammlung ein.
Die Gemeindeversammlungen findet jeweils im Gemeindesaal (Dorfstrasse 1, Walliswil bei Niederbipp) statt.
Rund 10 Tage vor der Gemeindeversammlung informiert der Gemeinderat die Bevölkerung mit dem Informationsblatt über die traktandierten Geschäfte und Anträge des Gemeinderates sowie weitere wichtige Ereignisse und Beschlüsse.
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Ausführliche Informationen zu den Traktanden finden Sie im Informationsblatt, welches rund 10 Tage vor der Gemeindeversammlung erscheint.
Einladung zur Gemeindeversammlung
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
Antrag des Gemeinderates
Rechnung 2024
2. Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 01.01.2024; Aufhebung
Antrag des Gemeinderates
Informationen zur Aufhebung des Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
3. Ersatzwahl Rechnungsprüfungskommission
Die Wahlvorschläge werden im Informationsblatt der Gemeinde bekanntgegeben.
Antrag des Gemeinderates
Formular Wahlvorschlag
4. Verschiedenes
Antrag des Gemeinderates
Das Protokoll zur Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf.