23.10.2025
Geringfügigen Änderung der Überbauungsordnung "Kiesgrube Walliswil" nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 - Beschluss des Gemeinderates
Beschluss des Gemeinderates
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Kiesgrube Walliswil»
Der Gemeinderat Walliswil bei Niederbipp hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 18. August 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeg-gasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeschreiberei Walliswil bei Niederbipp und Wangen an der Aare eingesehen werden.
Überbauungsvorschriften (geändert)
Überbauungsplan (geändert)
Technischer Bericht (geändert)