Schulordnung

Entsprechend unserer Leitsätze gehen wir sorgsam mit uns und unseren Ressourcen um. Wir sind anständig und rücksichtsvoll. Zum Wohle unserer Schulgemeinschaft leben wir die folgenden Regeln:

  1. Die Anordnungen aller an der Schule mitwirkenden erwachsenen Personen werden befolgt.
  2. Das Betreten der Schulhäuser ist am Vormittag frühestens ab 7.20 Uhr bzw. am Nachmittag ab 13.20 Uhr gestattet, bei späterem Schulbeginn erst in der Pause.
  3. Das Betreten der Turnhallen, des Singsaals, des Mehrzweckraums und des Gestaltungsateliers ist nur in Begleitung der Lehrperson oder mit deren ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
  4. Das Befahren des Schulareals mit Verkehrsmitteln (Scooter, Velo, Mofa, Roller etc.) ist nur bis zum fürs Parkieren vorgesehenen Unterstand bzw. Ständer erlaubt, wo sie abgestellt werden. Nur Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse, die ausserhalb der von der Schulleitung festgelegten Zone wohnen, haben Anrecht auf einen gedeckten und nummerierten Ständer.
  5. Das Fahren von Inlinern, Rollbrettern etc. ist in Schulgebäuden und in der Pausenhalle verboten.
  6. Kleider, Schulsäcke etc. sind im Gang an den dafür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Die Schuhe sind auf den Rost zu stellen. Nach Schulschluss dürfen nur Hausschuhe (auf dem Rost) und Sporttaschen in den Gängen zurückgelassen werden. Jeweils am Freitag müssen sämtliche Gegenstände, ausgenommen die Hausschuhe, mit nach Hause genommen werden.
  7. Die Unterrichtsräume dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Ausgenommen sind die Räume für technisches Gestalten und für den Hauswirtschaftsunterricht sowie das Gestaltungsatelier.
  8. Nach dem Einläuten hat sich jede Schülerin und jeder Schüler ins Unterrichtszimmer zu begeben.
  9. In der grossen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler in den Strassenschuhen ins Freie. Sie bleiben innerhalb des Schulareals. Während der Pause sind in den Zimmern die Fenster zu öffnen.
  10. Das Werfen von Schneebällen ist nur auf dem roten Platz erlaubt.
  11. Ballspiele sind nur auf dem Sportplatz vorgesehen.
  12. Zu Schulmaterial, Mobiliar und Schulräumen ist Sorge zu tragen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, der Lehrperson und/oder dem Hauswart Beschädigungen jeder Art sofort zu melden.
  13. Die Erziehungsberechtigten haften für alle von ihren Kindern absichtlich oder fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen. Im Schadenfall ist ein Schuldanerkennungsformular auszufüllen.
  14. Die Entwendung und/oder Benutzung fremden Eigentums sowie das Öffnen fremder Pulte sind nicht gestattet.
  15. Nach Schluss des Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler ihre Schulsachen wegzuräumen, die Stühle auf die Pulte zu stellen und das Schulareal zu verlassen. Ausnahmen können durch die Lehrperson bis spätestens um 17.00 Uhr bewilligt werden.
  16. Herumliegende Schuhe, Kleidungsstücke, Sportartikel etc. werden von den Lehrpersonen oder vom Hauswarts-Team sichergestellt und in den Sammelkisten deponiert. Gefundene Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck etc. können dem Hauswart abgegeben werden.
  17. Abfälle werden getrennt und gehören in die entsprechenden Behälter.
  18. Kaugummikauen ist in den Schulgebäuden verboten.
  19. Der Konsum von Raucherwaren, E-Zigaretten, Schnupftabak, Alkohol und Drogen ist auf dem Schulareal und während Schulanlässen nicht gestattet. Getränke in nicht wieder verschliessbaren Behältnissen dürfen nicht mit in die Schule genommen werden.
  20. Die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartwatches ist während des Schulbetriebs (Montag bis Freitag 07.20 – 12.00 Uhr und 13.20 – 17.00 Uhr) nur mit Erlaubnis der zuständigen Lehrperson gestattet.
  21. Das Abspielen von Musik ist auf dem ganzen Areal ausschliesslich mit der Erlaubnis einer Lehrperson oder des Hauswarts gestattet.

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