Feuerungskontrolle

Seit dem 01.08.2025 können Sie als Besitzerin oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen, wer die Kontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage durchführen soll. 

Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen. Ebenfalls finden Sie über den Link eine Gesamtübersicht aller konzessionierten Unternehmen im Kanton Bern.

Auftrag Feuerungskontrolle erteilen
Bauverwaltung

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