Baugesuch

Das Baugesuch ist elektronisch via eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne und alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen müssen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.

Dokumente
Baureglement - Überbauungsordnung Breitmatte Sektor I
Baureglement - Überbauungsordnung Breitmatte Sektor II
Baureglement - Überbauungsordnung Breitmatte Sektor III
Baureglement - Überbauungsordnung ZPP5 Finkenweg Süd
Baureglement - Verordnung Pflegemassnahmen zu schützenswerten Objekten
Baureglement - Zonenplan
Baureglement - Zonenplan Naturgefahren
Baureglement 2021
Finkenweg - Richtplan
Grenz- und Näherbaurecht
Zustimmungserklärung betreffend Bauvorhaben

Link
Baubewilligungsverfahren
eBau: Elektronsiches Baubewilligungsverfahren

eBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern.

Bitte reichen Sie uns Ihr Baugesuch via eBau elektronisch ein. Das Login erfolgt über die kantonale Plattform eBau, für welche Sie ein Be-Login benötigen.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Link
eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfaren

Der Situationsplan als Beilage zum Baugesuch ist beim zuständigen Geometer zu bestellen. 

Kontakt
W+H AG
Bitziusstrasse 15
3360 Herzogenbuchsee
062 956 26 50
www.w-h.ch

Im Bauinventar sind die Objekte des kantonalen Inventars aufgeführt als

  • schützenswert
  • erhaltenswert in einer Baugruppe
  • erhaltenswert im Schutzperimeter
  • alle unter kantonalen (durch Vertrag, Verfügung oder Regierungsratsbeschluss) oder eidgenössischen Schutz gestellten Objekte

Bei allen baulichen Veränderungen von Objekten, die im Bauinventar enthalten sind, muss die Kantonale Denkmalpflege zwingend in die Planungs- und Bewilligungsverfahren einbezogen werden.

Den Baugesuchstellern wird empfohlen, bereits vor der Planung die Gemeinde mit einer Voranfrage zu kontaktieren, damit zusammen mit der Denkmalpflege Lösungsvorschläge erarbeitet werden können.

Dokument
Bauinventar des Kantons Bern

Bauverwaltung

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